• Im Historischen Rathaus in Dreieich

    ODENWALD & KOLLEGEN

    Rechtsanwälte, Notarin und Fachanwalt in Bürogemeinschaft

Über uns

Wir beraten und unterstützen Sie in allen notariellen Angelegenheiten, insbesondere bei Beurkundungen und Beglaubigungen sowie Vertragsgestaltungen aller Art.

Als Rechtsanwälte und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Transport- und Speditionsrecht beraten wir Sie außergerichtlich und streiten, falls erforderlich, für Ihre Rechte vor Gericht.

Mehr als 30 Jahre Erfahrung, ständige Fortbildung und Qualifizierung sichern die kompetente und sachgerechte Bearbeitung Ihres Falles.

Dr. Jeannette Maul-Odenwald Dr. Jeannette Maul-Odenwald

Rechtsanwältin und Notarin

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Dr. Jeannette Maul-Odenwald

Dr. Jeannette Maul-Odenwald

Rechtsanwältin und Notarin

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Université Lyon Lumière 2
  • Diplôme Universitaire du Droit Français (DUDF)
  • Master für europäisches und internationales Wirtschaftsrecht (LL.M. Eur.)
  • Promotion, Institut für Versicherungsrecht, Prof. Dr. Manfred Wandt, Goethe-Universität (“Die Neuregelung der laufenden Versicherung im VVG 2008”, 2016); ausgezeichnet mit dem Frankfurter Preis für Versicherungswissenschaften 2017

Beruflicher Werdegang

  • 2009-2012 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Versicherungsrecht, Prof. Dr. Manfred Wandt, Goethe-Universität Frankfurt

Tätigkeitsschwerpunkte Notarieller Bereich

  • Grundstücksrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte Anwaltlicher Bereich

  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht

Interessenschwerpunkte Anwaltlicher Bereich

  • Vertragsrecht
  • Versicherungsrecht

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Französisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • FORUM Junge Anwaltschaft
  • Verband Deutscher Anwaltsnotare e.V. (VDAN)
Detlef Odenwald

Rechtsanwalt und Notar a.D.

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Detlef Odenwald

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Ausbildung

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Kanzleigründung in Dreieich 1983
  • Notar von 1991 bis 2019; seit Dezember 2019 Notar a. D.
  • Fachanwalt für Erbrecht bis 2023

Mitgliedschaften / Ehrenamt

Alexander Deierling Alexander Deierling

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

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Alexander Deierling

Alexander Deierling

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Heidelberg, Bilbao und Hamburg
  • European Master in Law and Economics (EMLE) in Bologna, Gent und Aix-en-Provence
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Hamburg

Beruflicher Werdegang

  • 2011-2012: Rechtsanwalt in Kanzlei für Versicherungsrecht in Hamburg
  • 2012-2014: Rechtsanwalt in Kanzlei für Transport- und Speditionsrecht in Hamburg
  • seit 2014: selbständiger Rechtsanwalt
  • seit 2020: Bürogemeinschaft mit Odenwald & Kollegen in Dreieich

Tätigkeitsschwerpunkte Anwaltlicher Bereich

  • Versicherungsrecht
  • Transport- und Speditionsrecht

Interessenschwerpunkte Anwaltlicher Bereich

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht

Fremdsprachen

  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Anwaltverein Darmstadt u. Südhessen
  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht
  • DAV-Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat

Notarielle Tätigkeiten

Wir führen alle in einem Notariat anfallenden Beurkundungen und Tätigkeiten durch. Dazu gehören:

Anwaltliche Tätigkeiten

Wir beraten und unterstützen Sie in anwaltlichen Angelegenheiten praxisnah und umfassend.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Arbeitsrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht sowie im Versicherungsrecht.

Unsere Mandanten sind Privatpersonen, mittelständische Unternehmen und Vereine.

Mietrecht

Vertragsrecht

Verkehrsrecht

Umzugsrecht

Vertragsgestaltung

Scheidungen

Gesellschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Immobilienrecht



Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Angelegenheit zu einem dieser Rechtsgebiete passt? Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne!

Sollte Ihre Angelegenheit nicht zu den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten gehören, dann nennen wir Ihnen gerne eine Kollegin oder einen Kollegen unseres Vertrauens.

Unser Honorar - Ihre Kosten

Rechtsanwälte rechnen seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Für die Vergütung notarieller Tätigkeiten gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Das RVG orientiert sich am Gegenstands- bzw. Streitwert. In Straf- und Bußgeldsachen sind Rahmengebühren maßgeblich.

Möglich ist auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Insbesondere in Fällen mit niedrigen Streitwerten, jedoch hohem Arbeitsaufwand oder bei komplexen Angelegenheiten kann nach RVG teilweise nicht kostendeckend gearbeitet werden, so dass eine solche Vergütungsvereinbarung für eine sachgerechte Bearbeitung erforderlich ist. In diesen Fällen werden wir Ihnen einen Vergütungsvorschlag individuell unterbreiten.

Wollen Sie sich – als Verbraucher – zunächst nur beraten lassen, so darf ein Rechtsanwalt nicht mehr als EUR 190,- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangen. Der Anwalt kann also auch weniger in Rechnung stellen. Es wird dabei unter anderem auf den Beratungsaufwand, die Bedeutung der Angelegenheit und Ihre finanzielle Situation sowie den Gegenstandswert abgestellt. Dies gilt für jede Art von Beratung – gleichgültig ob schriftlich, mündlich oder telefonisch.

Der Rechtsanwalt kann einen angemessenen Vorschuss verlangen, der sich an den voraussichtlich entstehenden Kosten orientiert.

In diesem Falle klären wir gerne für Sie ab, ob Versicherungsschutz besteht. Sagt Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenübernahme zu, sind davon im Regelfalle unsere Anwaltskosten, etwaige Gerichtskosten, Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige von der Versicherung gedeckt.

Wir empfehlen: Prüfen Sie vorab, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist und welche Risiken ausgeschlossen sind.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten einer notwendigen Beratung aufzubringen. Was ist von Ihnen zu veranlassen?

Gehen Sie zu dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht. Schildern Sie dort Ihr Problem und legen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar (Einkommensnachweise, Ausgabenbelege).

Sodann kann Ihnen das Amtsgericht einen Berechtigungsschein ausstellen. Damit können Sie mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl einen Termin vereinbaren. Ihre Selbstbeteiligung beziffert sich in der Regel auf 10,— €. Diesen Betrag bringen Sie bitte zum vereinbarten Termin mit.

Sofern Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Prozesses oder der Rechtsverteidigung zu tragen, kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht schriftlich gestellt werden. Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen dargelegt und belegt werden. Die Formulare stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die Gewährung hängt auch von der Vorprüfung der Erfolgsaussichten Ihrer beabsichtigten Rechtsverfolgung durch das Gericht ab.

Zu beachten ist jedoch, dass trotz gewährter Prozesskostenhilfe ein Kostenrisiko besteht: Über weitere Einzelheiten informieren wir Sie im konkreten Einzelfall.

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